RoHS- und REACH-Erklärung
Die Innolume GmbH erklärt hiermit, dass unsere Produkte der delegierten Richtlinie (EU) 2024/232 der Europäischen Kommission entsprechen, die am 25. Oktober 2023 in Kraft getreten ist und sich auf die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in elektrischen und elektronischen Geräten bezieht, sowie der RoHS-3-Richtlinie, die am 22. Juli 2019 in Kraft getreten ist.
Die folgenden Stoffe sind in den angegebenen Konzentrationen enthalten:
- Enthalten kein Blei (Pb), Quecksilber (Hg) oder sechswertiges Chrom (Cr-VI) in einer Konzentration von mehr als 1000 ppm (0,1 %) in jedem homogenen Material.
- Enthalten kein Cadmium (Cd) in einer Konzentration von mehr als 100 ppm in jedem homogenen Material.
- Enthalten keine Polybromierten Biphenyle (PBB) und Polybromierten Diphenylether (PBDE) in einer Konzentration von mehr als 1000 ppm (0,1 %) in jedem homogenen Material.
- Enthalten nicht die vier zusätzlichen Phthalate (BBP), Dibutylphthalat (DBP) oder Diisobutylphthalat (DIBP) in einer Konzentration von mehr als 1000 ppm (0,1 %) in jedem homogenen Material. In Fällen, in denen eine Ausnahme zutrifft, können die vorherigen Grenzwerte für die betreffenden Stoffe höher sein.
REACH-Selbsterklärung zur Konformität
Die Innolume GmbH ist ein Hersteller von optoelektronischen Produkten (Laserdioden). Daher gelten wir im Hinblick auf das REACH-Dokument als „nachgeschalteter Anwender“. Die Innolume GmbH ist daher nicht verpflichtet, sich bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zu registrieren.
Von der Innolume GmbH verkaufte Produkte enthalten keine Stoffe, die die Kriterien des Artikels 57 erfüllen und gemäß der REACH-Verordnung (EG) Artikel 59 (1,10) der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 identifiziert wurden. Darüber hinaus setzen die gelieferten Artikel unter normalen und vernünftigerweise vorhersehbaren Anwendungsbedingungen keine besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) oder eingeschränkte Stoffe frei. Die Produkte der Innolume GmbH (Artikel) enthalten keine besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) oder eingeschränkten Stoffe in Mengen über den von der ECHA festgelegten Grenzwerten.
Um unseren Kunden die kontinuierliche Lieferung zuverlässiger und sicherer Produkte zu gewährleisten, stellen wir sicher, dass unsere Lieferanten alle Anforderungen in Bezug auf chemische Substanzen und vorbereitete Materialien erfüllen.
Diese Erklärung gilt für alle an folgendem Standort hergestellten Produkte:
Konrad-Adenauer-Allee 11
44263 Dortmund
Deutschland
Autorisierte Unterschrift:
Sven Rueger, Geschäftsführer
Datum: